Erklärung zur Barrierefreiheit

1. Anwendungsbereich

Die pme Familienservice GmbH setzt sich dafür ein, den Veranstaltungskalender für möglichst viele Menschen zugänglich zu gestalten. Rechtsgrundlagen sind die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die Richtlinie (EU) 2016/2102, das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Diese Erklärung gilt für die unter https://events.familienservice.de bereitgestellte Webanwendung (Veranstaltungssuche, Veranstaltungsdetails, Buchungsformular).

Sie bezieht sich nicht auf Inhalte externer Anbieter, auf die über Links verwiesen wird.

2. Stand der Barrierefreiheit

Der Veranstaltungskalender ist derzeit nicht vollständig barrierefrei und erfüllt die Anforderungen der WCAG 2.2 und BITV 2.0 (EN 301 549) noch nicht vollständig.

Wir haben in den letzten Monaten gezielt an der Barrierefreiheit gearbeitet. Viele frühere Barrieren konnten behoben werden; ein Teil besteht weiterhin (siehe Abschnitt „Nicht barrierefreie Inhalte“).

3. Nicht barrierefreie Inhalte

Die Prüfung basiert auf einem Barrierefreiheits-Audit vom August 2026 sowie auf laufenden internen Tests. Folgende Bereiche sind uns bekannt und werden derzeit noch bearbeitet:

  • Einige Texte und grafische Elemente weisen ein zu geringes Kontrastverhältnis zum Hintergrund auf. | WCAG 1.4.3
  • Vereinzelt sind visuell ausgeblendete, aber per Tastatur erreichbare Bedienelemente vorhanden. | WCAG 4.1.2
  • Veranstaltungstexte, Bilder und Medien werden aus redaktionellen Quellen bereitgestellt und sind nicht in jedem Einzelfall vollständig barrierefrei aufbereitet.
  • Eingebettete Karten, Medien und externe Inhalte können zusätzliche Barrieren mit sich bringen, die nur begrenzt beeinflussbar sind.
  • Anderssprachige Wörter sind nicht immer ausreichend ausgezeichnet. | WCAG 3.1.2
  • Nicht alle Bedienelemente entsprechen der Mindestgröße von 44 x 44 Pixel (AAA). | WCAG 2.5.5
  • Es sind visuell ausgeblendete Inhalte vorhanden, die für den Screenreader im Lesemodus weiterhin erreichbar sind.

Die Barrierefreiheit ist fester Bestandteil der laufenden Entwicklung. Bekannte Barrieren werden schrittweise behoben.

4. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 11. August 2026 erstellt und basiert auf einem Barrierefreiheits-Audit vom August 2026 sowie internen manuellen Tests.

Letzte Aktualisierung: 11. August 2026

5. Rückmeldung und Kontakt

Barrieren oder Fragen zur Barrierefreiheit melden Sie bitte an:

Daniel Erler
pme Familienservice GmbH
Flottwellstraße 4–5, 10785 Berlin

Telefon: +49 30 26393566
E-Mail: daniel.erler@familienservice.de

6. Schlichtungsverfahren

Wenn Ihr Feedback keine zufriedenstellende Lösung ergibt, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Mauerstraße 53, 10117 Berlin

Tel.: +49 (0)30 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de (öffnet in neuem Tab)

Das Verfahren ist kostenlos; ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.